NEUIGKEITEN - ABLÖSUNG KANTONALER STEUERRECHNER DURCH STEUERRECHNER ESTV PER 01.01.2025

Da der kantonale Steuerrechner technisch langsam in die Jahre gekommen ist, wird das kantonale Steueramt anderer Kantone künftig als Berechnungshilfe für die mutmassliche Steuerbelastung auf den Steuerrechner der ESTV (Eidg. Steuerverwaltung) verweisen. ESTV Steuerrechner (admin.ch)

Diese Umstellung wird per 01.01.2025/Steuerperiode 2025 vollzogen. Bis Ende 2024 wird auf der Website des kantonalen Steueramtes noch auf den kantonalen Steuerrechner verwiesen steuerrechner.so.ch/appl/stre_main_tab.php

Anschliessend wird der kantonale Steuerrechner (Web-Applikation) durch das AIO (Amt für Informatik und Organisation) zurück gebaut und die Links auf der Website des Steueramtes zum Steuerrechner werden angepasst. Der kantonale Steuerrechner wird nicht mehr zur Verfügung stehen. Es besteht jedoch mit dem Steuerrechner der ESTV ein vollwertiger Ersatz. Auch die Steuerfüsse älterer Steuerperioden (bis 2010 zurück) können bei der ESTV abgerufen werden.

 

Steuerfuss

Seit der Fusion am 1. Januar 2014 hat sich der Steuerfuss der Gemeinde Buchegg (in % der einfachen Staatssteuer) wie folgt entwickelt:

Steuerjahr 2014-2020 2021-2025
Natürliche Personen 115 110
Juristische Personen 115 110

Budget / Jahresrechnungen

Hier finden Sie die Budgets und Jahresrechnungen der letzten Jahre.

Gebühren

Feuerwehrersatzabgabe: Diese beträgt 10 % der einfachen Staatssteuer (Minimum Fr. 40.00, Maximum Fr. 800.00).

Abfallgrundgebühren: Die Grundpauschale der Abfallgebühren wird im Abfallreglement inkl. Anhang Gebührentarif geregelt. 

Wasserversorgung: Die Gebühren werden im vereinheitlichten Wasserreglement inkl. Anhänge 1 und 2 geregelt.
Abwasserentsorgung: Die Gebühren werden im vereinheitlichten Abwassergebührenreglement inkl. Anhang sowie dem Gebührentarif Punkt 5 geregelt.  

Alle Reglemente finden Sie hier.

Dokumente