Mobilfunkplanung Buchegg - 1. öffentliche Planauflage
1. öffentliche Planauflage zur Mobilfunkplanung Buchegg
vom 24. August bis 22. September 2026
Alle Unterlagen zu der Auflage finden Sie hier.
Gestützt auf §§ 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 11. August 2026 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne mit Ergänzung Zonenreglement während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Genehmigungsinhalt:
- Erschliessungspläne «Mobilfunkplanung Buchegg»
- Ergänzung Zonenreglement
Orientierend können zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):
- Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV
- Vorprüfungsbericht Amt für Raumplanung
- Mitwirkungsbericht
Die Unterlagen können während der Auflagefrist im 1. OG der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 2 in Mühledorf eingesehen werden (während den ordentlichen Öffnungszeiten).
Einsprachen:
Während der Auflagefrist können alle, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Die Einsprachen sind an folgende Behörde zu richten:
- Mobilfunkplanung Buchegg:
Gemeinderat Buchegg, Hauptstrasse 2, 4583 Mühledorf