10. November 2025

Entschädigungen 2025

Sämtliche Forderungen gegenüber der Gemeinde Buchegg, wie Tag- und Sitzungsgelder oder sonstige Guthaben, sind bis spätestens 08. Dezember 2025 geltend zu machen.

Kommissionsmitglieder liefern die Angaben an das Kommissionspräsidium. Funktionsinhaber (z.B. Betreuer Robidog, Wasserzählerableser oder Delegierte) mit Pauschal-, Fix- oder Stunden-Entschädigungen können die Angaben direkt der Gemeindeverwaltung übermitteln.

Formulare können Sie entweder bei der Gemeindeverwaltung beziehen oder über die Homepage abrufen. https://www.buchegg-so.ch/aktuellesinformationen

Herzlichen Dank für die termingerechte Einreichung bei der

Gemeindeverwaltung Buchegg
Hauptstrasse 2
4583 Mühledorf

finanzverwaltung@buchegg-so.ch

und Ihr Engagement zum Wohle unserer Gemeinde.

Die Finanzverwaltung

Zugehörige Objekte

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Entschädigungsformular 2025 (XLSX, 25.17 kB) Download 0 Entschädigungsformular 2025
Spesenformular zusätzliche Sitzungen (XLS, 45 kB) Download 1 Spesenformular zusätzliche Sitzungen