
Publikation stille Wahl Reformierte Kirchgemeinde Aetingen-Mühledorf
Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Kirchgemeindepräsidiums der Reformierten Kirchgemeinde Aetingen-Mühledorf für die Amtsperiode 2026-2029 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.
§20 Absatz 2 der Kirchgemeindeordnung besagt, dass wenn nicht mehr Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen werden als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt. Die Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§11 Absatz 1 GO i.V.m. §§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).
Als Kirchgemeindepräsidentin ist gewählt:
- Anderegg-Kühni Sabine, 1964, Kyburg-Buchegg, dipl. Pflegefachfrau NDS Notfallpflege (bisher)
Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der Stillen Wahl mit öffentlicher Auflage (§§ 160 und 49 Abs. 2 GpR i.V. m. § 21 Abs. 1 Bst. D VpR).
Zugehörige Objekte
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Publikation Stille Wahlen Kirchgemeindepräsidentin_2025 (PDF, 35.26 kB) | Download | 0 | Publikation Stille Wahlen Kirchgemeindepräsidentin_2025 |