Verkehrsbeschränkung in Aetingen - Schulgässli und Kirchstrasse

22. Mai 2025

Gemeinde Buchegg

 

Verkehrsbeschränkung in Aetingen Schulgässli und Kirchstrasse

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Buchegg hat am 14. Mai 2025 wegen des Ersatzes der Regenabwasserleitung und der Strassensanierung folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:

 

  • Ab 02.06.2025 bis 15.08.2025: Das Schulgässli wird für den Durchgangsverkehr und die Anwohnenden im Baustellenbereich (Kirchstrasse bis Tannacker) gesperrt.
  • Ab 04.08.2025 bis 17.10.2025: Die Kirchstrasse wird für den Durchgangsverkehr und die Anwohnenden im Baustellenbereich (Hauptstrasse bis und mit Einmündung Schulgässli) gesperrt.
  • Um die Zufahrt zu den Liegenschaften zu gewährleisten, erfolgt die Erschliessung der Gebiete Kobirain, Sonnhalde und Tannacker in einem Einbahnsystem. Die Zufahrt erfolgt von Norden via Kyburg – Buchegg über den Kobirain und die Wegfahrt erfolgt nach Süden via Sonnhalde – Schulgässli – Tannacker auf die Hauptstrasse.
  • Die Zufahrt zu den Liegenschaften wird so weit wie möglich gewährleistet. Falls die Zufahrt zu einer Liegenschaft nicht gewährleistet ist, werden die Betroffenen gebeten bei Bekannten zu parkieren. Die Baustellenzufahrt und die Durchfahrt auf den Gemeindestrassen sind jederzeit zu gewährleisten.
  • Die Fussgängerverbindung entlang der Kirchstrasse und des Schulgässlis bleiben offen.
  • Die Durchfahrt für die Abfallentsorgung ist nur eingeschränkt gewährleistet. Das Sammelgut (Kehricht) kann wie gewohnt deponiert werden. Allfällige Container sind mit Name und Adresse zu beschriften. Die Bauunternehmung übernimmt den allfälligen Transport an die Deponiestandorte ausserhalb der Baustelle, wenn das Sammelgut am Sammeltag bis 07.00 Uhr am Strassenrand deponiert wird.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (PC-Nr. 45-1-4) mit dem Vermerk "Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006" ein Kostenvorschuss von Fr. 500.-- zu hinterlegen.

 

Die Signalisation wird durch die Unternehmung im Einvernehmen mit der Gemeinde und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Buchegg

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