Gesamtrevision der Ortsplanung Buchegg

Die rund 200 Anliegen aus der öffentlichen Mitwirkung wurden durch den Ausschuss Ortsplanrevision und den Gemeinderat sorgfältig geprüft und auf ihre Recht- und Zweckmässigkeit beurteilt. Die Ergebnisse dieser Beurteilung sind in das überarbeitete Ortsplanungsdossier eingeflossen, welches nochmals durch die kantonalen Fachstellen abschliessend geprüft wurde. Die Stellungnahme der kantonalen Fachstellen liegt vor. Der Gemeinderat arbeitet nun zielstrebig auf die öffentliche Auflage mit Beginn 2026 hin.

Nach wie vor grosses Engagement und Interesse aus der Bevölkerung
Alle im Rahmen der Mitwirkung eingereichten Begehren wurden geprüft. Im Mitwirkungsbericht, welcher im April 2025 durch den Gemeinderat beschlossen wurde, sind alle eingereichten Begehren sowie die entsprechenden Beschlüsse der Planungsbehörde aufgeführt. Dieser wurde mit Vorbehalt der Erkenntnisse aus der abschliessenden Vorprüfung via Homepage zugänglich gemacht. Im Zuge dessen haben nochmals 17 Parteien die Möglichkeit einer Sprechstunde mit Mitgliedern des Ausschusses Ortsplanrevision und einer Vertretung des Planungsbüros wahrgenommen, um ihre bisherigen Anliegen zu schärfen bzw. Fragen zu stellen.

Stellungnahme der kantonalen Fachstellen im Rahmen der 2. Vorprüfung
Das Ortsplanungsdossier wurde Anfang Mai 2025 beim Amt für Raumplanung zur zweiten abschliessenden Vorprüfung eingereicht. Die Fachstellen haben die Planungsmassnahmen, insbesondere die Änderungen seit der 1. kantonalen Vorprüfung und die Integration von Lüterswil-Gächliwil, erneut geprüft und in einem Bericht Stellung genommen. Viele der Empfehlungen und Genehmigungsvorbehalte aus der ersten Vorprüfung wurden nun ausreichend berücksichtigt. Insbesondere gewürdigt wurde die ausführliche Interessenabwägung im Zuge der Ausscheidung der dreistufigen Landschaftsschutzzone, wobei die Interessen der “Landwirtschaft”, “Natur und Landschaft” sowie “Orts- und Landschaftsbild / ISOS” gegeneinander abgewogen wurden. Insgesamt wurden auch die Massnahmen zur Siedlungsentwicklung (Umlagerung von Bauzonen) gutgeheissen. Allerdings bestehen bei einzelnen Planungsmassnahmen (insbesondere Einzonungen) noch Vorbehalte.

Informationsveranstaltung Planungsausgleich und Bauverpflichtungen
Gemäss kantonalem Planungsausgleichsgesetz sowie kommunalem Planungsausgleichsreglement sind für Einzonungen sowie für bestimmte Fälle von Umzonungen eine Mehrwertabgabe zu leisten. Weiter werden für einige Baulandparzellen Bauverpflichtungen festgelegt, um die Verfügbarkeit dieser Reserven mittelfristig sicherzustellen. Die betroffenen Eigentümerschaften wurden Anfang November im Rahmen einer Veranstaltung informiert.

Öffentliche Auflage im 1. Quartal 2026
Bald steht die letzte Phase der Ortsplanungsrevision vor der Genehmigung des Regierungsrates an; die öffentliche Auflage. Diese findet voraussichtlich im 1. Quartal 2026 statt. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, das gesamte Ortsplanungsdossier mit Genehmigungsinhalten sowie orientierenden Grundlagen (u.a. auch Mitwirkungsbericht, Vorprüfungsberichte) vor Ort oder digital einzusehen. Bei Bedarf steht es Betroffenen offen, Einsprache beim Gemeinderat zu erheben.
Die öffentliche Auflage wird im Azeiger sowie im Amtsblatt publiziert.

 

Räumliches Leitbild
Im Frühling 2019 haben sich rund 70 Personen an der Zukunftskonferenz zur künftigen Entwicklung der Gemeinde Buchegg beteiligt. Diese Inputs sind in das Räumliche Leitbild eingeflossen, welches an einer Mitwirkungsveranstaltung vorgestellt wurde. Anschliessend fand im 2020 die öffentliche Mitwirkung statt. Die eingegangenen Beiträge sind teilweise in den 2. Entwurf eingeflossen. Nach einer weiteren Diskussionsveranstaltung mit den Landwirten im März 2021 wurde das Räumliche Leitbild ein weiteres Mal überarbeitet und durch den Gemeinderat am 7. April 2021 zu Handen der Gemeindeversammlung verabschiedet.

Das Räumliche Leitbild Buchegg 2040 wurde an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom Dienstag, 4. Mai 2021 genehmigt.