Gesamtrevision der Ortsplanung Buchegg - 2. öffentliche Planauflage
Die 2. öffentliche Planauflage der Gesamtrevision der Ortsplanung Buchegg findet statt
vom 24. August bis 22. September 2026.
Alle Details und Unterlagen zu der Auflage finden Sie hier.
Gestützt auf §§ 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 13. Juli 2026 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente öffentlich aufgelegt:
- Änderung Bauzonenplan
- Änderung Gesamtplan
- Änderung Erschliessungsplan mit Baulinien und Strassenklassierung
- Änderung Zonenreglement
Folgende rechtsgültige Gestaltungspläne bleiben rechtsgültig:
- Gestaltungsplan «Hirzengraben mit SBV und Ergänzungsplan», Mühldorf (RRB Nr. 2188 vom 03.07.1990)
- Gestaltungsplan «Hirzengraben: Ergänzung über die Verlegung der Bushaltestelle», Mühledorf (RRB Nr. 2188 vom 03.07.1990)
- Gestaltungsplan mit SBV «Höhenweg Ost», Küttigkofen (RRB Nr. 3560 vom 25.11.1991)
Orientierend können zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):
- Raumplanungsbericht zu den Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage
- Revidierte Nutzungspläne inkl. Änderungen gemäss 2. öffentliche Auflage
Die Unterlagen können während der Auflagefrist im 1. OG der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 2 in Mühledorf eingesehen werden.
Einsprachen:
Während der Auflagefrist können alle, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, beim Gemeinderat Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG). Einsprachen können im Rahmen der 2. öffentlichen Auflage nur gegen Änderungen gegenüber der 1. Planauflage eingereicht werden.
Die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:
Gemeinde Buchegg, Hauptstrasse 2, 4583 Mühledorf