Entschädigungen 2025
Entschädigungen 2025
Sämtliche Forderungen gegenüber der Gemeinde Buchegg, wie Tag- und Sitzungsgelder oder sonstige Guthaben, sind bis spätestens 08. Dezember 2025 geltend zu machen.
Kommissionsmitglieder liefern die Angaben an das Kommissionspräsidium. Funktionsinhaber (z.B. Betreuer Robidog, Wasserzählerableser oder Delegierte) mit Pauschal-, Fix- oder Stunden-Entschädigungen können die Angaben direkt der Gemeindeverwaltung übermitteln.
Formulare können Sie entweder bei der Gemeindeverwaltung beziehen oder über die Homepage abrufen. https://www.buchegg-so.ch/aktuellesinformationen
Herzlichen Dank für die termingerechte Einreichung bei der
Gemeindeverwaltung Buchegg
Hauptstrasse 2
4583 Mühledorf
finanzverwaltung@buchegg-so.ch
und Ihr Engagement zum Wohle unserer Gemeinde.
Die Finanzverwaltung
Zugehörige Objekte
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| Entschädigungsformular 2025 (XLSX, 25.17 kB) | Download | 0 | Entschädigungsformular 2025 |
| Spesenformular zusätzliche Sitzungen (XLS, 45 kB) | Download | 1 | Spesenformular zusätzliche Sitzungen |