Publikation von Stiller Wahl Gemeindepräsidium der Gemeinde Buchegg

15. September 2025

Publikation stille Wahl Gemeindepräsidium der Gemeinde Buchegg

Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl der Gemeindepräsidentin der Gemeinde Buchegg für die Amtsperiode 2026-2029 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.

§ 19 Absatz 2 der Gemeindeordnung besagt, dass wenn nicht mehr Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen werden als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt. Die Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§ 19 Absatz 1 GO i.V.m. §§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).

Als Gemeindepräsidentin ist gewählt

Meyer-Burkhard Verena, 1960, Betriebsökonomin FH, Mühledorf (bisher)

 

Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (§§ 157 und 160 GpR).

Mühledorf, 15. September 2025

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