Finanzverwaltung, Steuern, Gebühren
Steuerfuss
Seit der Fusion am 1. Januar 2014 hat sich der Steuerfuss der Gemeinde Buchegg (in % der einfachen Staatssteuer) wie folgt entwickelt:
Steuerjahr | 2014 - 2020 | 2021 - 2023 | ||||
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Natürliche Personen | 115 | 110 | ||||
Juristische Personen | 115 | 110 | ||||
Gebühren
Feuerwehrersatzabgabe: Diese beträgt 10 % der einfachen Staatssteuer (Minimum Fr. 20.00, Maximum Fr. 400.00).
Abfallgrundgebühren: Die Grundpauschale der Abfallgebühren wird im Abfallreglement inkl. Anhang Gebührentarif geregelt.
Wasserversorgung: Die Gebühren werden im vereinheitlichten Wasserreglement inkl. Anhänge 1 und 2 geregelt.
Wasserentsorgung: Die Gebühren werden im vereinheitlichten Abwassergebührenreglement inkl. Anhang sowie dem Gebührentarif Punkt 5 geregelt.